IBW - Ing.-Büro für Bauwesen - Dipl.-Ing.(FH) Joachim Wahlen


Direkt zum Seiteninhalt

Wärme- u. Schallschutz

Leistungen

Wärmeschutz


Die Forderung des Gesetzgebers nach einem guten
Wärmeschutz für ein Gebäude ist in der Energie-
einsparverordnung vom Sept. 2007 vorgegeben.

In einem normiertenVerfahren werden die einzelnen
Rechenschritte für die Nachweise der Einhaltung
des Energieverbrauches unter Berücksichtigung
der Gebäudekontur, der eingesetzten Baustoffe,
der Ausführungsqualität (Dichtigkeit, Wärmebrücken)
und der Heiztechnik festgelegt.
Dabei darf ein definierter Heizenergieverbrauch mulitipliziert
mit der Anlagenzahl (ep) des Wärmeerzeugers einen
vom Volumen und Flächenverhältnis zugeordenten Wert
nicht überschreiten.

Die Ergebnisse der Berechnungen sind im sogenannten
Energiepass darzustellen.

Schallschutz

Schutz vor Lärmübertragung innerhalb von Wohnungen oder
Schutz vor Lärm von außen (Verkehrslärm ...)

Maßgebend sind hier die Anforderungen aus der DIN 4109.
Hier werden Festlegungen zu den Anforderungen an die
Luftschalldämmung und den Trittschallschutz, sowie den
Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und
Betrieben festgelegt.
Mit den Anforderungen an den Schutz gegen Außenlärm
werden dann Schalldämmmaße für die Außenbauteile
(Wände/Decken/Fenster) den Lärmpegelbereichen gegen-
übergestellt.

HOME | Büro | Leistungen | Kontakt | Informationen rund ums Bauen | Impressum | Site Map


Neues rund um das Bauen 03.2008 | info@ib-wahlen.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü